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November 2014

Großbritannien: Anklage wegen Alkohol in der Schwangerschaft

Ihr Name wird von den Behörden nicht bekanntgegeben, doch ein Gericht in Großbritannien muss nun klären, ob gegen eine Mutter, die während ihrer Schwangerschaft Alkohol getrunken hatte und ein behindertes Kind zur Welt brachte, wegen Körperverletzung oder versuchten Totschlag Anklage erhoben werden soll. In den Gerichtsakten wird das Kind, dessen Name ebenfalls verschwiegen wird, unter den Initialen „CP“ geführt.
Der Fall wird derzeit in Großbritannien heiß diskutiert, nachdem ein Anwalt im Namen des Kindes eine Entschädigung aus dem staatlichen Opferschutz für Gewaltverbrechen verlangt hatte. In erster Instanz hatte ein Gericht dem Anwalt Recht gegeben und geurteilt, dass die Mutter dem Kind Schaden zugefügt hat, ein Berufungsgericht hob dieses Urteil wieder auf. Begründung: Die Mutter habe zwar Alkohol während der Schwangerschaft getrunken, jedoch nur dem Fötus geschädigt, was im Klartext heißt, dass CP zu diesem Zeitpunkt noch kein Mensch war. Der Anwalt berief gegen dieses Urteil, der Fall beschäftigt somit erneut das Gericht.

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