April 2018
Schweiz: Keine Promillegrenze mehr im Gummiboot
An der bisherigen 0,5-Promille-Grenze für Gummiboot-Kapitäne haben sich bisher nicht alle gehalten, nicht wenige gaben bei einer Befragung an, dass sie während ihres Ausflugs mit dem Gummiboot schon mal Alkohol getrunken haben und so wohl mehr als erlaubt intus hatten. Doch ab 2020 dürfen Hobbykapitäne nun auch legal in ihrem Gummiboot trinken, so viel sie wollen. „Grund für die Änderung ist, dass es für Polizisten sehr schwer ist, entsprechende Kontrollen durchzuführen“, teilte ein Sprecher des Bundesamts für Verkehr, BAV, mit. Und weiter: „Von Gummibooten geht eine geringere Gefährdung aus als von größeren beziehungsweise motorisierten Schiffen.“ Aber: „Die geplante Änderung soll nicht als Aufruf verstanden werden, mit viel Alkohol im Blut ein Gummiboot zu fahren.“
Nicht einverstanden mit der neuen Regelung sind die Wasserrettungsorganisation SLRG und das Blaue Kreuz, das sich sehr für die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs einsetzt. „Aus unserer Sicht ist es ein falsches Zeichen, dass man die Promillegrenze aufhebt“, sagt SLRG-Sprecher Philipp Binaghi. Auch das Blaue Kreuz kritisiert die Entscheidung kräftig. „Das BAV riskiert in einem Deregulierungseifer Schritt für Schritt Menschen zu gefährden und nimmt die Zunahme von Opfern in Kauf. Das Blaue Kreuz verurteilt diese Menschenleben verachtende Vorgehensweise des BAV“, wettert Präsident Philipp Hadorn in einer ersten Stellungnahme.