August 2019
München: Ab sofort generelles Alkoholverbot am Hauptbahnhof
„Es löst keine Probleme, es verlagert sie nur“, ist Münchens Grüne-Vize Dominik Krause vom generellen Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof überzeugt, das ab dem 1. August gilt. Und meint, dass die Menschen aus der Stadt „ja nicht verschwinden, sie gehen nur an andere Orte“. Auch FDP-Stadtrat Jörg Hoffmann sieht dies so und führt als Beispiel den Münchner Ostbahnhof an, den man vor einigen Jahren drogenfrei machen wollte: „Damals hatte der Freistaat dort verstärkt Polizei eingesetzt, um gegen die Drogenszene vorzugehen. Immer wenn die Beamten aufgetaucht sind, haben sich die Abhängigen an andere Orte verzogen.“
SPD und CSU hingegen verteidigen ihren Beschluss: „Wir können nicht ignorieren, dass der Hauptbahnhof eine Problemzone ist“, sagt SPD-Stadtrat Christian Vorländer. Und macht auf die Auswirkungen des nächtlichen Alkoholverbots, dass es bereits seit zwei Jahren am Hauptbahnhof zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gibt, aufmerksam: „Nachdem durch dieses Verbot die schweren Straftaten spürbar zurückgegangen sind, halten wir die Ausweitung für richtig.“ SPD und CSU begründen das generelle Alkoholverbot damit, dass es seit 2018 vermehrt zu alkoholbedingten Einsätze des Kommunalen Außendienstes KAD der Polizei gekommen war.
Wer also am Münchner Hauptbahnhof ab sofort dabei erwischt wird, dass er - egal zu welcher Tages- und Nachtzeit - dabei erwischt wird, Bier, Wein oder Schnaps zu trinken, wird mit einem Bußgeld und einem Platzverweis abgestraft.