Juni 2013
Baden-Württemberg: Verkaufsverbot von Alkohol ausweiten
Im März 2010 wurde im deutschen Bundesland Baden-Württemberg die Regelung eingeführt, derzufolge zwischen 22 Uhr und 5.00 Uhr kein Alkohol an Tankstellen verkauft werden darf. Dem Innenministerium zufolge hat sich das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol bestens bewährt. Und an den Tankstellen ist Ruhe eingekehrt. Vor dem Verbot musste die Polizei landesweit bei 69 Tankstellen regelmäßig eingreifen, weil es alkoholbedingt zu Straftaten gekommen war, nun gibt es nur noch sechs Tankstellen, die als problematisch gelten. Diese sind vom Verkaufsverbot allerdings nicht betroffen, weil sie eine gaststättenrechtliche Erlaubnis dazu haben, Alkohol auszuschenken.
18 jener Tankstellen, die früher für regelmäßigen Polizeieinsatz sorgten, haben den Nachtbetrieb eingestellt oder auf Getränkeautomaten umgerüstet. Das Ministerium schlägt nun vor, auch die Getränkeautomaten vom Verbot zu erfassen, um „weiter Umgehungsversuche zu unterbinden“, wie es in einem Bericht heißt. Weiters sollen sogenannte Alkoholbringdienste vom Verkaufsverbot erfasst werden. Sie werden, wenn es nach dem Willen des Ministeriums geht, künftig keinen Alkohol an ihre Kunden in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr liefern dürfen.