Juli 2013
Planquadrat gegen Alk-Kapitäne am Wörthersee
Auch auf dem Wasser gelten klare Regeln. Ein Beamter der Polizeiinspektion Velden am Wörthersee, Gerald Staudacher, bringt es in einem Zeitungs-Interview auf dem Punkt: „Nimmt man am am See ein Fahrzeug in Betrieb, so gilt die 0,8-Promille-Grenze.“ Und als Fahrzeug gilt freilich nicht nur ein Motorboot, sondern auch ein Segel-, Tret- oder Ruderboot. Sogar Surfer müssen sich an diese Regelung halten. Da es in letzter Zeit öfter vorkam, dass Freizeit-Kapitäne zu tief ins Glas schauten, bevor sie losfuhren, nehmen Polizisten nun vermehrt Kontrollen auf dem See vor. Wer den Beamten verdächtig auffällt, weil er in Schlangenlinien über das Wasser kurvt, wird aufgefordert, ins Röhrchen zu blasen. Verläuft der Alkomatentest positiv, gibt’s zunächst mal eine Anzeige, verbunden mit einer Geldstrafe. Was jedoch viele nicht wissen: Wer mehr als 0,8 Promille intus hat, läuft in Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. „Darüber entscheiden aber nicht wir, sondern die Behörde“, so Staudacher.