August 2013
Portugal: Müllmann darf laut Gericht im Dienst saufen
Er war mit 2,3 Promille Alkohol im Blut so betrunken, dass er ein Unfall verursachte. Für die Vorgesetzten des portugiesischen Müllmannes war klar, dass dies eine grobe Pflichtverletzung war, der Arbeiter wurde auf der Stelle gefeuert. Da der Mann seinen Job jedoch wieder haben wollte, ging er zum Arbeitsgericht und klagte auf Wiedereinstellung. Klar, dass die Vorgesetzten Recht bekommen werden, könnte man denken. Doch der Richter sah die Sache anders und hob zum Erstaunen aller, die im Gerichtssaal anwesend waren, die Entlassung wieder auf. „Lassen Sie uns festhalten, dass der Arbeiter mit Alkohol die Härten des Lebens vergessen und engagierter Müll sammeln kann. Die Öffentlichkeit könnte sogar denken, dieser fröhliche Arbeiter ist produktiver, exzellent und schneller“, so die haarsträubende Urteilsbegründung. Der Müllmann musste somit wieder eingestellt werden, ob der Richter selbst gerne ins Glas schaut, ist freilich nicht bekannt.