Juni 2014
Schweiz: Komatrinker sollen Spitalskosten selbst bezahlen
Komatrinker landen nicht selten in einem Krankenhaus, wo sie dementsprechend behandelt werden und so Kosten verursachen. Ende Juni hat die SVP (Schweizer Volkspartei) einen Vorentwurf für ein Gesetz erarbeitet, wonach Komatrinker, die zwecks Ausnüchterung in ein Krankenhaus oder in eine Ausnüchterungszelle eingeliefert werden, die dadurch entstandenen Kosten selbst bezahlen sollen. Der Vorentwurf geht auf die Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Toni Bortoluzzi zurück. Ausnahmen sind jedoch vorgesehen: Kann eine Person nachweisen, dass sie kein Verschulden an der übermäßigen Alkoholisierung trägt oder die Leistungen unabhängig vom Alkoholkonsum erbracht werden mussten, dann werden weiterhin die Krankenkassen oder die Unfallversicherungen dafür aufkommen, auch für chronische Alkoholiker soll es eine Ausnahme geben. Ob ein dementsprechendes Gesetz kommt, steht derzeit noch nicht fest.