Juni 2015
Baden-Württemberg: Nachts keinen Alkohol von Lieferfirmen
Schon jetzt ist Baden-Württemberg das einzige Bundesland in Deutschland, in dem weder an Tankstellen noch in Supermärkten nachts kein Alkohol verkauft werden darf. Jetzt will die grün-rote Landesregierung das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol auch auf Lieferfirmen ausweiten, die ab Anfang 2016 zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens keinen Alkohol mehr zustellen dürfen. Die neue Regelung gilt auch für Getränkeautomaten, die künftig nachts kein Bier, Wein oder Wodka „ausspucken“ dürfen, und für den Pizzaservice. Ganz normale Pizzerien sind von diesem Gesetzesentwurf jedoch nicht berührt. „Wer eine Gaststättenlizenz und somit eine Genehmigung zum Ausschank von Alkohol hat, ist nicht betroffen“, stellt der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums klar.