März 2019

Jeder 5. Arbeitsunfall wegen Alkohol

„Wer bei der Arbeit Alkohol trinkt oder noch mit Restalkohol im Blut die Arbeit antritt, hat ein deutlich höheres Risiko zu verunglücken“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes in Deutschland, Wolfgang Schmitz. Und weiter: „Passiert dann ein Unfall, entfällt nicht selten der Versicherungsschutz.“ Schmitz weiß, wovon er spricht, berät der doch als gelernter Rechtsanwalt Firmenchefs und Personalleiter bei solchen arbeitsrechtlichen Folgen.
„Arbeitnehmer haben die Pflicht, ihre Arbeitsfähigkeit nicht durch Alkoholgenuss zu beeinträchtigen“, klärt der Hauptgeschäftsführer auf. Wenn das nicht beachtet wird, dann droht eine Ermahnung oder gar eine Kündigung, stellt Wolfgang Schmitz fest. Außerdem verursachen alkoholkranke Mitarbeiter nicht nur für Mehrarbeit ihrer Kollegen, sondern Folgen wie Rehabilitation oder Frührenten sorgen auch für beachtliche Volkswirtschaftliche Kosten. Aus diesem Grund unterstützt der Unternehmerverband nicht nur die Präventionskampagne „Aktionswoche Alkohol“ im Juni, sondern veranstaltet bald einen „Arbeitskreis Personal“, bei dem es um Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz geht.