September 2019
Deutsches Gericht: Kater ist eine Krankheit
„Natürlich bei Kater“, bewarb ein Nahrungsergänzungsmittelhersteller sein Produkt. Was er so nicht dürfte, befand jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt. Vorausgegangen dafür ist die Klage eines Vereins gegen diesen Werbespruch, da Lebensmittel – zu denen Nahrungsergänzungsmittel zählen - nicht dafür da sind, eine Krankheit zu behandeln.
Für die Frankfurter Richter aber suggerierte genau der Unternehmer dieses Produkts seinen Kunden, Kopfscherzen und Übelkeit zu bekämpfen oder zumindest zu lindern. Dass es sich jedoch bei einem Kater um eine Krankheit handelt, sahen die Richter auch darin bewiesen, dass es einen medizinischen Namen dafür gibt: Veisalgia. Daher der Richterspruch: „Bei einem Kater, der durch zu viel Alkoholkonsum entsteht, handelt es sich eindeutig um eine Krankheit.“