Mai 2015
Deutschland: Fahrradverbot ab 1,6 Promille
Dieser Rausch hat Folgen: Wie die deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde einem Fahrradlenker in Bayern, der fast zwei Promille intus hatte, nicht nur der Führerschein entzogen, der Mann darf sich in absehbarer Zukunft auch nicht mehr auf seinen Fahrradsattel schwingen. Erst wenn er ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, kann dieses Verbot wieder aufgehoben werden. Der Bayer klagte gegen diesen Bescheid, da es seiner Meinung nach unangemessen sei, ihm wegen seiner erstmaligen Alkoholfahrt auch das Fahrradfahren zu verbieten, doch der bayrische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage ab. Die Forderung nach einem Gutachten ist bereits dann gerechtfertigt, wenn man zum ersten Mal mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,6 Promille auf dem Rad unterwegs ist, urteilte die Behörde. Auch ein betrunkener Fahrradfahrer stelle im Straßenverkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die anderen Verkehrsteilnehmer dar, so die Begründung.