Mai 2015
Frankreich: Wirt wegen toten Trinker verurteilt
„Man kann nicht von jedem Gast, dem man Alkohol serviert, ein Gesundheitszeugnis verlangen“, sagte der Anwalt eines 47-jährigen Wirts in Frankreich, der zu einer viermonatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Die Vorgeschichte: Ein 56-Jähriger wollte in einer Bar in der Kleinstadt Clermont-Ferrand einen Rekord im Schnapstrinken aufstellen, was ihm nach dem 56. Schnaps auch gelang. Dann brach der Mann zusammen und musste von seiner Tochter und von Freunden nach Hause gebracht werden. Als der 110-Kilo schwere Mann am nächsten Tag nicht mehr ansprechbar war, wurde er mit dem Rettungsauto in eine Klinik gebracht, wo er kurz darauf aufgrund seiner Alkoholvergiftung verstarb. Was zur Folge hatte, dass der Wirt, der ihm die vollen Schnapsgläser servierte, wegen „fahrlässiger Tötung durch eine bewusste Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten“ vor dem Richter landete. Neben der Gefängnisstrafe wurde er auch zu einem einjährigen Berufsverbot verdonnert.
Der Wirt räumte im Verfahren zwar ein, dass es ein Fehler war, den bisherigen Trinkerrekord auf einer Tafel festzuhalten, sieht sich aber am Tod seines Gastes nicht schuldig. Druck auf dem Mann, den Rekord zu brechen, habe dessen Tochter ausgeübt, so der Wirt, der in die Berufung ging.