September 2015
Deutschland: Flugpersonal darf Trinken verbieten
An Bord einer Maschine, die von der deutschen Bundeshauptstadt nach Riga in Lettland unterwegs war, kam es zu einem Zwischenfall, als ein Fluggast von seinem mitgebrachten Alkohol trinken wollte, die Stewardess ihm das aber untersagt hatte. Der Passagier trank dennoch weiter, das Bordpersonal verständigte die lettische Polizei, die den angetrunkenen Mann in Gewahrsam nahm. Wieder auf freiem Fuß klagte der Passagier die Airline auf Schadenersatz – jedoch vergebens.
Das Bordpersonal ist berechtigt, einem Fluggast das Trinken von Alkohol zu untersagen, auch wenn dieser keine Gefahr für sich und andere Mitreisende darstellt, so das Urteil des Berufungsgerichts in Berlin. Es reicht, so das Gericht, wenn der Anschein erweckt wird, dass eine Gefahr besteht. Der Richter stellte auch fest, dass Flugkapitän und Bordpersonal in der Luft hilfspolizeiliche Befugnisse haben. Der Mann bekommt demnach nicht nur seine Unkosten wegen eines verpassten Weiterfluges nicht ersetzt, er muss jetzt auch noch für die Gerichtskosten aufkommen.