Liebes Alk-Info-Team,
in unserem Unternehmen arbeitet seit vielen Jahren ein Kollege, der seit ca. 1-2 Jahren ein Alkoholproblem hat. Es scheint bessere und schlechtere Phasen zu geben. Wir merken aber, dass er heimlich trinkt. Er versteckt an verschiedensten Orten den Alkohol, außerdem stinkt er regelmäßig nach Alkohol. Nicht nur aus dem Mund sondern gesamt.
Es leidet nicht nur seine Arbeitsleistung darunter, einige Kollegen fühlen sich vom Geruch schon stark belästigt. Wenn er Kundenkontakt hat, ist das sehr peinlich für unser Unternehmen.
Er wurde schon vor einem Jahr darauf angesprochen und hat versprochen aufzuhören. Für einige Wochen schien es besser, danach machte er wieder weiter. Seitdem wird es phasenweise besser, dann wieder schlimmer.
Es ist schwer ihn darauf anzusprechen, denn er versucht abzulenken bzw. verspricht leichtfertig es nicht mehr zu machen. Uns fällt nichts ein, außer einer Kündigungsandrohung, wenn er nicht aufhört. Das ist aber natürlich die äußerste Möglichkeit.
Wie denken Sie, sollten wir mit der Situation umgehen?
Gibt es eine Möglichkeit ihn zum Entzug zu verpflichten?
Gruß Albert
Lieber Albert,
mit einem alkoholkranken Mitarbeiter richtig umzugehen ist leider nicht ganz einfach. Wurde Ihr Kollege schon mal auf sein Problem angesprochen? Wenn nein, sollte dies ein Vorgesetzter (oder, falls vorhanden, der Betriebsrat) tun. Es sollten auch Konsequenzen angesprochen werden, die dann auch strikt eingehalten werden sollten, sofern der Betreffende nichts gegen seine Krankheit unternimmt. Ob das in letzter Konsequenz eine Kündigung wäre, müsste der Vorgesetzte entscheiden, in den meisten Fällen wird das jedoch so gehandhabt. Sinnvoll ist es, dem betroffenen Mitarbeiter eine Frist zu setzen (dass er innerhalb einer bestimmten Zeit, z. B. einen Monat oder etwas mehr, etwas gegen seine Sucht unternimmt). Das könnte eine Therapie in einer Suchtklinik sein oder der Besuch bei einer Selbsthilfegruppe (Anonyme Alkoholiker, Blaues Kreuz). Der Mitarbeiter sollte auch wissen, dass er krank ist und er sich dafür nicht schämen muss. Alkoholismus ist keine Charakterschwäche.
Lesen Sie auch unseren Bericht mit dem Titel „Alkohol in Betrieben ist leider oft ein Thema“, eine Mitarbeiterin der Arbeiterkammer vom Bereich Soziales hat hier ausführlich erklärt, worauf es in solchen Fällen ankommt.