Jugendschutz in 12 Ländern der EU sowie in Russland
Alkohol – zur Gänze verboten oder für alle erlaubt
von Harald Frohnwieser
Unsere Jugendschutzgeschichte „Moderate Österreicher, strenge Schweden“ wird täglich unzählige Male von Jugendlichen aber auch von Eltern oder Pädagogen aufgerufen. Darin haben wir aufgelistet, was Kinder und Jugendliche in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Niederlanden, Österreich, Schweden, Schweiz, Türkei und in Tschechien in Bezug auf Alkohol und Ausgehen tun dürfen und was nicht. Schon in diesem Artikel ist klar erkenntlich, dass die einzelnen Staaten recht unterschiedlich mit diesem Thema umgehen. „Alk-Info“ hat sich nun angeschaut, wie es zwölf weitere EU-Länder mit dem Alkohol und dem Fortgehen für junge Menschen halten und hat diesbezüglich auch Russland unter die Lupe genommen.
Die Europäische Union ist nach wie vor weit davon entfernt, ein einheitliches Jugendschutzgesetz zu erlassen. Während in manchen europäischen Ländern der Konsum von Alkohol für Minderjährige zur Gänze verboten ist - wie etwa in Irland, in Polen oder in Kroatien - ist es in Griechenland sogar kleinen Kindern theoretisch erlaubt, zu Bier, Wein oder gar Härterem zu greifen. Denn hier gibt es keinerlei gesetzliche Regelung, die den Kleinen den Alkohol verbietet. Ebenfalls nicht einheitlich definiert ist, wer als Kind gilt und ab wie vielen Jahren ein Heranwachsender ein Jugendlicher ist. So gelten in Spanien alle unter 18 als Kinder, ebenso in Portugal, in der Slowakei und in Ungarn. In Dänemark wiederum ist man bis 14 Jahren ein Kind, danach wird man als Jugendlicher eingestuft. Und in Belgien gelten alle bis 18 als minderjährig, doch man unterteilt zwischen einem Kind bis 12 und einem Kind ab 12 Jahren. In Finnland wiederum ist man bis 18 noch ein Kind und zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag eine junge Person. Aber der Reihe nach.
In Belgien gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als minderjährig. Allerdings wird zwischen Kinder bis 12 Jahren und Kinder ab 12 Jahren unterschieden. Die ab 12 dürfen juristische Entscheidungen treffen, müssen aber auch die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen, zum Beispiel wenn sie straffällig werden.
Der Aufenthalt in Gaststätten ist beiden Gruppen erlaubt, für Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Der Zutritt zu Einrichtungen, in denen sich Prostituierte aufhalten, ist allerdings erst ab 18 Jahren erlaubt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Regelung, was den Aufenthalt auf Straßen oder Plätzen betrifft.
Alkohol: Das Trinken von Bier und Wein ist ab 16 erlaubt, hochprozentige Getränke wie Branntwein oder Wodka dürfen erst ab 18 gekauft und konsumiert werden.
Bis zu 14 Jahren ist man in Dänemark ein Kind, von 14 bis 18 wird man als Jugendlicher eingestuft. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die es Kindern und Jugendlichen untersagt, sich an öffentlichen Plätzen aufzuhalten. Auch in Gaststätten dürfen sie sich aufhalten wobei die Uhrzeit egal ist. Ob man in eine Bar oder in einen Nachtclub darf, entscheiden jeweils die Betriebe selbst. Es gibt auch kein Gesetz, dass Kindern oder Jugendlichen untersagt, sich an sogenannte jugendgefährdenden Orten aufzuhalten.
Alkohol: Der Verkauf von Alkohol an Kindern und Jugendlichen ist gesetzlich geregelt, der Konsum hingegen nicht. Um in einer Bar oder in einer Disco Alkohol kaufen zu können, muss die Person 18 Jahre alt sein. Was den Konsum betrifft verweist das staatliche Amt für Gesundheit lediglich darauf, dass man zumindest 16 Jahre alt sein sollte, ein diesbezügliches Gesetz gibt es aber nicht.
In Finnland gilt man bis 18 als Kind und von 18 bis 21 als junge Person. Der Aufenthalt in Gaststätten ist Kindern erlaubt, Bars und Nachtclubs, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, dürfen erst ab dem 16. Lebensjahr besucht werden. Auf Straßen und Plätzen dürfen sich Kinder jedoch jederzeit aufhalten, auch Tanzveranstaltungen dürfen sie besuchen.
Alkohol: Der Verkauf (auch in Gaststätten) von Alkohol an Kindern ist untersagt, hochprozentige Getränke dürfen erst ab 20 verkauft und konsumiert werden. Bier oder Wein darf erst ab 18 Jahren gekauft und getrunken werden.
In Griechenland gilt man bis 12 als Kind und bis 18 als Jugendlicher. Eine Bestimmung, was den Aufenthalt an Straßen und Plätzen betrifft, gibt es nicht. Auch der Besuch von Gaststätten ist Kindern erlaubt. Nachtclubs und Bars dürfen erst ab 17 besucht werden, wer jünger ist, muss einen Erziehungsberechtigten im Schlepptau haben. Was den Besuch von Einrichtungen, in denen sich Prostituierte aufhalten, anlangt, schweigt sich das Gesetz aus.
Alkohol: Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die es Kindern und Jugendlichen verbietet, alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder gar härtere Sachen zu kaufen und zu trinken. In öffentlichen Lokalen ist der Konsum alkoholischer Getränke für Minderjährige (bis 18) jedoch verboten.
Auf Irland man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Kind. Es gibt keine Gesetze, die Kindern ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten verbieten, sich auf öffentlichen Straßen oder Plätzen aufzuhalten, jedoch sollten Minderjährige nicht durch Lärmbelästigung auffallen. Wenn ein Minderjähriger auf einem öffentlichen Platz in Gefahr ist, können die Behörden eingreifen.
Der Aufenthalt in Gaststätten ist Kindern nur in Begleitung von deren Eltern oder weiteren erziehungsberechtigten Personen erlaubt, jedoch nur bis 21 Uhr. Ab dem 15. Lebensjahr darf man eine Gaststätte, in der eine Privatveranstaltung abgehalten wird, auch länger besuchen. Diskotheken oder Nachtbars haben bezüglich Aufenthalt von Minderjährigen in der Regel ihre eigenen Bestimmungen. Der Zutritt zu Tanzveranstaltungen hängt vom Ausschank alkoholischer Getränke ab.
Alkohol: Der Verkauf an Minderjährige ist verboten und wird streng bestraft. Eine Unterscheidung zwischen hochprozentigen und Getränken, die weniger Alkohol enthalten (Bier, Wein) gibt es nicht. Zu Hause dürfen Minderjährige jedoch unter Aufsicht ihrer Eltern Alkohol trinken.
Es gibt unterschiedliche Bestimmungen, die definieren, bis zu welchem Alter man in Kroatien als Kind und ab wann man als Jugendlicher gilt. In der Regel werden Personen unter 14 Jahren als Kinder definiert, Personen bis 18 als Minderjährige. Der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ist für Minderjährige unter 16 Jahren in der Zeit von 23.00 bis 05.00 Uhr ohne einer erwachsenen Begleitung verboten. Ob ein Minderjähriger unter 16 Jahren in eine Nachtbar oder in eine Disco darf, darüber haben die Eltern oder die Erziehungsberechtigten zu entscheiden. Darüber hinaus ist es unter 18-Jährigen verboten Einrichtungen zu besuchen, die ihr Wohlbefinden gefährden. Der Besuch von Tanzveranstaltungen ist nicht verboten, jedoch entscheiden auch hier die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte.
Alkohol: Alkoholische Getränke, egal ob Bier, Wein oder Härteres dürfen an Minderjährige unter 18 nicht verkauft werden.
In Norwegen wird zwischen Kind und Jugendlichen nicht klar unterteilt, klar ist, dass man mit 18 Jahren volljährig wird. Der Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen ist generell gestattet, die Polizei kann aber Kinder, die sich nach 22.00 Uhr auf eigene Faust aufhalten, nach Hause schicken. Zwar dürfen sich Jugendliche an Orten aufhalten, an denen sich auch Prostituierte befinden, die Polizei kann aber unter 15-Jährige wieder wegschicken. In Gaststätten dürfen sich Minderjährige aufhalten, sofern die Gaststätte nicht eigene Vorschriften dafür hat. Auch Nachtbars oder Discos dürfen besucht werden, ebenso diverse Tanzveranstaltungen.
Alkohol: An Minderjährigen darf in Norwegen generell kein Alkohol verkauft werden, das gilt auch für Gaststätten oder Nachtbars einschließlich Discotheken. Branntwein oder ähnliche hochprozentige Produkte dürfen erst an Personen ab 20 Jahren verkauft werden.
Kind ist man in Polen bis 13 Jahren, von 14 bis 18 gilt man als minderjährig. Ob sich ein Kind oder ein Minderjähriger auf einem öffentlichen Platz aufhalten darf haben die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte zu entscheiden. Auch darüber, ob sich ein Kind oder ein Minderjähriger in Gaststätten aufhalten darf, obliegt der Entscheidung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Der Aufenthalt für Personen unter 18 Jahren an jugendgefährdenden Orten (Stichwort Prostitution) ist nicht gestattet. Nachtbars, Discos oder Tanzveranstaltungen dürfen generell erst ab 18 besucht werden.
Alkohol: Darf generell erst ab 18 gekauft werden. Im Zweifelsfall darf der Verkäufer die Vorlage eines amtlichen Dokuments (Reisepass, Führerschein) verlangen.
Bis 18 Jahren gilt man in Portugal als Kind. Der Aufenthalt an einem öffentlichen Ort ist gestattet, sofern nur eine minimale Gefahr für das Kind besteht. Der Aufenthalt in Gaststätten ist generell erlaubt. In Discotheken darf man aber erst ab 16 rein und der Besuch von Nachtclubs und Nachtbars ist Kindern ebenso verboten wie der Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten (z.B. wo sich Prostituierte aufhalten). Tanzveranstaltungen dürfen ab einem Alter von 12 Jahren besucht werden.
Alkohol: Konsum und Abgabe von Alkohol, egal welchen Prozentsatz sie haben, ist ab 16 erlaubt.
Kind ist man in der Slowakei bis 18. Ohne Begleitung von Erwachsenen ist es Kindern, egal wie alt sie sind, untersagt, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten. Der Besuch von Gaststätten ist nicht eingeschränkt, es kann aber vorkommen, dass einzelne Betriebe ihre eigenen Altersvorschriften haben. Ob sich ein Kind an jugendgefährdenden Orten aufhalten darf, ist gesetzlich nicht geregelt.
Alkohol: Hier sagt das Gesetz ganz klar, dass der Erwerb und der Konsum von Kindern bis 18 generell verboten ist.
Minderjährig ist man in Spanien bis 18, als jugendlich gilt man zwischen 15 und 24 Jahren, wobei Personen zwischen 15 und 17 Jahren als Kinder oder Jugendliche eingestuft werden.
Unter 18-Jährige dürfen während der Nachtzeit nicht in eine Disco, Bar, Nachtclub oder in ein Theater gehen, Ausnahmen kann es geben, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern oder einem anderen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Auch der Besuch einer Tanzveranstaltung während der Nachtzeit ist Kindern und Minderjährigen ohne Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gestattet. Es gibt jedoch eigene Tanzveranstaltungen für Kinder und Jugendliche bis 18, wobei hier aber der Verkauf von Alkohol sowie das Rauchen nicht gestattet ist.
Alkohol: Der Verkauf von Alkohol jeder Art ist an Personen unter 18 nicht erlaubt, auch der Konsum ist verboten. Einzelne Regionen haben aber mitunter ihre eigene Regelungen. So ist zum Beispiel der Verkauf und die Lieferung alkoholischer Getränke bis zu 18 Volumenprozent an unter 16-Jährigen verboten.
In Russland werden Personen unter 18 Jahren als Kind betrachtet. Der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen ist Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen jederzeit gestattet, sie dürfen sich auch ohne Einschränkung in Gaststätten, Nachtclubs, Bars, Tanzveranstaltungen oder Discos aufhalten. Doch die meisten Einrichtungen haben ihre eigenen Regeln, wonach Kinder bis 18 nicht rein dürfen. Die Polizei darf aber Kinder, die während der Nachtstunden alleine unterwegs sind, nach Hause bringen.
Alkohol: Die Abgabe von Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist generell verboten.
Auch in Ungarn gilt man bis 18 als Kind. Darüber hinaus gibt es verschiedene Altersgrenzen für junge Leute (z.B. bis 24, 26 oder 29 Jahren). Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die es Kindern untersagt, sich an öffentlichen Plätzen aufzuhalten, doch die Eltern sind grundsätzlich verantwortlich für ihre Kinder. Der Aufenthalt in Gaststätten ist Kindern jederzeit gestattet, doch der Aufenthalt in einem Vergnügungslokal, das nach 22.00 Uhr öffnet, ist für Minderjährige verboten. Der Eintritt in ein Vergnügungslokal mit erotischen Programmen ist Personen unter 18 Jahren untersagt, Discos haben ihre eigenen Altersvorschriften.
Alkohol: Abgabe und Verkauf von alkoholischen Produkten an Personen unter 18 Jahren sind generell verboten. Zudem ist es in Ungarn nicht erlaubt, an öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken.
Grafik: Thomas Frohnwieser (1)