August 2019
München: Ab sofort generelles Alkoholverbot am Hauptbahnhof
Bis jetzt galt die Regelung lediglich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens, doch ab dem 1. August ist es am Münchner Hauptbahnhof generell verboten, Alkohol zu konsumieren. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld und einem Platzverweis abgestraft. Grüne und FDP glauben, dass die Trinker-Szene lediglich verlagert wird.