Wie der Islam mit Wein & Co umgeht
80 Schläge für den Genuss von alkoholischen Getränken
von Werner Schneider
Es wurde wieder eine Entzugsklinik für Alkoholiker eröffnet. Nicht unbedingt die weltbewegende Neuigkeit – aber diese Klinik steht im Iran, jenem gottesfürchtigen Ayatollah-Staat, in dem geringere Vergehen als der Missbrauch von Alkohol streng geahndet werden. Wie steht es überhaupt mit dem Islam und dem Alkohol? Ein Versuch, dem nachzugehen.
Nach den Gesetzen der Scharia (strengstes islamisches Gesetz) ist der Alkoholgenuss eines der Kapitalverbrechen und wird mit 40 – 80 Schlägen bestraft. Dabei klingen nicht alle Koranverse (aya) so, als wäre das Trinken von berauschenden Getränken ein absolutes Tabu: Und (wir geben euch) von den Früchten der Palmen und Weinstöcke (zu trinken) woraus ihr euch einen Rauschtrank macht und (außerdem) schönen Unterhalt. Darin liegt ein Zeichen für Leute, die Verstand haben. - Sure 16:67
Wenig gläubige Muslime (wie es ja auch Säkulare in allen anderen Religionen gibt) werden nicht unbedingt diesen Spruch brauchen, um den Becher zu heben. In Ägypten wird zum Beispiel Wein angebaut und zum Fastenbrechen nach dem Ramadan in Teilen der Bevölkerung auch konsumiert. Der Autor dieser Zeilen hat bei einer Sahara-Durchquerung Gast bei Beduinen sein dürfen. Nach Sonnenuntergang wurden im Zelt Whisky und Cognac kredenzt. Der Tour-Guide erklärte die etwas ungewohnte Bewirtung mit dem Umstand, dass man ja nicht unter den Augen Allahs konsumiere. Die Gastgeber waren übrigens halbwegs trinkfest.
„Kommt nicht betrunken zum Gebet!“
Doch abgesehen von diesen Ausnahmen. Für gläubige Muslime hält der Koran genug Drohungen und Warnungen bereit, die einem das Trinken ordentlich vermiesen können. Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel Opfersteine und Lospfeile sind (ein wahrer) Gräuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergehen. - Sure 5:90
Die Warnung vor berauschenden Getränken und Glücksspiel kommen nicht von ungefähr. Offenbar haben die Gläubigen in der Frühzeit des Islam dem Bacchustrunk mehr zugesprochen, als ihnen guttat. Denn es heißt auch: Ihr Gläubigen kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt. - Sure 4:43
Ein absolutes Alkoholverbot dürfte von Anfang an im Koran nicht festgeschrieben worden sein, denn im Paradies wird den Gläubigen Bäche mit Wein (Sure 47:15) versprochen, der allerdings keine berauschende Wirkung haben soll – also nach heutigen Begriffen Traubensaft.
Gräuel, Schmutz und Teufelswerk
Nun sieht der Koran aber vor, dass später hinzukommende Suren die vorangegangenen wieder aufheben. Und später (wahrscheinlich im vierten Jahr nach der Auswanderung) wurde es in Medina sehr streng. Begriffe wie „Gräuel, Schmutz, unrein“ sowie „Teufelswerk“ unterstreichen den strengen Verbotscharakter.
So heißt es laut Mohammed: Jedes Getränk, das berauscht ist verboten. Wobei hier sowohl Wein, wie auch den Getränke aus Feigen und Datteln gemeint sind. Und hiermit geht man ganz streng um. So heißt es im kitab al hudud von Abu Dawud as-Sidschistani: Wenn sie Wein trinken, peitscht sie. Wenn sie nochmal trinken, peitscht sie. Wenn sie nochmal trinken tötet sie.
Manche Muslime nehmen das Alkoholverbot so streng, dass sie auch keine Medizin zu sich nehmen, die eventuell Alkohol enthalten könnte.
Ausgelassene Feste mit Musik
Dabei – um nochmals in die Historie zu blicken – war es den Kalifen überlassen, wie streng sie das absolute Alkoholverbot und das Verbot der Musik auslegten. Viele von ihnen gaben sich Festen wenig Weinkonsum, Musik und Gesangmädchen hin. Unter dem Abbasidenkalifen Al-Mutawakkil ala llah (gestorben 861) erreichte die höfische und arabische Musikkultur einen Höhepunkt in Verbindung mit ausgelassenen Feiern.
Ausreden für die Umgehung des Alkoholverbotes gab es immer. Strenge Phasen wechselten mit lockeren. So ließ Süleymann der Prächtige auf dem Goldenen Horn Schiffe mit Wein versenken und Sultan Ahmed I. erließ ein Weinverbot. Daneben hielt sich im osmanischen Reich aber auch eisern die Meinung, dass Alkoholika aus Stutenmilch, Datteln und Korn nicht unter das Verbot fielen.
Scharia fordert Schläge für Alkoholkonsum
Wo aber die Scharia streng eingehalten wird, zählt Alkoholgenuss zu einem Delikt, das in einem Atemzug mit Ehebruch und Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, schwerem Diebstahl, schwerem Straßenraub und Raubmord aufgezählt wird. Es müssen zwei Zeugen das Delikt bestätigen und dann werden die bereits erwähnten 40 – 80 Schläge verhängt. Außer in jenen Teilen der islamischen Welt, die von Fundamentalisten beherrscht werden (derzeit ist der Islamische Staat – IS – in Syrien und dem Irak in allen Medien zu finden, aber auch die Taliban in Afghanistan urteilen derart streng), wird diese Strafe kaum umgesetzt. Auch ist in vielen arabischen Staaten Alkohol für Muslime und Nicht-Muslime frei erhältlich. Nur in einigen Ländern ist er auf Hotels und nur für Ausländer beschränkt.
Übrigens wird in den strengen muslimischen Kreisen Jesus für das ausschweifende Weintrinken verantwortlich gemacht (die Verwandlung von Wasser in Wein bei der Hochzeit zu Kanaan).
Recep Tayyip Erdogan, jüngst gewählter türkischer Präsident, will die säkulare Türkei wieder näher an den Islam heranführen. Bei seinem Wahlkampf in Deutschland beschwor er seine Landsleute im Ausland sich zu integrieren, nicht aber zu assimilieren. Ihm mögen dabei unter anderem jene jungen Leute vorgeschwebt sein, die gemeinsam mit Deutschen oder Österreichern ausgiebig Party feiern. Dazu gibt es türkischen Wodka…
Informationen über Anwendung des islamischen Rechts nach Ländern finden siehe Hier