Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Mischkonsum: Eine Gefahr für Körper und Geist

von Jenna Eatough

Der Konsum bewusstseinserweiternder Rauschmittel ist stets mit einer ganzen Reihe von Risiken verbunden – ganz zu schweigen von den möglicherweise verheerenden gesundheitlichen Effekten. Besonders die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss stellt ein gefahrenträchtiges Unterfangen dar, wodurch nicht nur die eigene Person, sondern indes auch Dritte, einer gravierenden Bedrohung ausgesetzt werden. Oftmals bleibt es nicht nur bei der Einnahme einer einzelnen Substanz: Die Rede ist vom sogenannten „Mischkonsum“. Für „Alk-Info“ hat Jenna Eatough, die als freie Journalistin für die in Berlin beheimatete „Legal One GmbH“, die u.a. den „Bussgeldkatalog“ herausbringt, zu diesem Thema einen Gastartikel verfasst.

Generell beschreibt die Bezeichnung des Mischkonsums die Kombination diverser Drogen, wobei mindestens zwei psychotrope Stoffe beteiligt sind: Von Alkohol über Marihuana bis hin zu Ecstasy und LSD – hierbei ist an alle möglichen Substanzen zu denken. Die Rauschmittel werden dabei entweder parallel zueinander oder zeitlich kurz aufeinanderfolgend eingenommen. Als Konsequenz entfalten sie ihre jeweiligen Wirkungsweisen simultan – es kommt zur Überlagerung der biochemischen Reaktionen. Grundsätzlich erfahren die mit den einzelnen Drogen verbundenen Risiken durch das Zusammenspiel eine Maximierung: Der Betroffene versetzt sich möglicherweise sogar in Lebensgefahr, denn die konkreten Ausmaße dieses stofflichen Zusammenwirkens sind nur schwerlich zu prognostizieren. Im Fall der Fälle wird indes auch eine medizinische Versorgung nicht selten verkompliziert. Hinzukommend sind eine Vielzahl an etwaigen Stoffkonstellationen nur unzureichend von Wissenschaft und Forschung eruiert.

Besonders die Auswirkungen einer zeitgleichen Einnahme mit Arzneimittel, wie etwa Antibiotika, sind kaum prognostizierbar. Sie können durchaus von Mensch zu Mensch verschieden in Erscheinung treten. Vor allem die Leber wird möglicherweise schwerwiegenden Beeinträchtigungen ausgesetzt.

Bekannte Wechselwirkungen
Gewisse Mischkonsum-Konstellationen wurden allerdings bereits präzise untersucht, so dass substantiierte Daten dazu vorliegen. Dies betrifft etwa die folgenden Zusammenstellungen:

Alkohol und Cannabis: Eine häufige Kombination stellt die Verknüpfung von Alkohol und „Gras“ dar. Reaktionsvermögen und Leistungsfähigkeit leiden hierunter enorm. Nicht selten kommt es zu Übelkeit und Erbrechen (siehe auch „Mischkonsum mit fatalen Folgen“).

Cannabis und LSD: Diese Kombination ist besonders gefährlich, da die Wahrscheinlichkeit einer Psychose hierdurch nicht unerheblich potenziert wird.

Crystal Meth und LSD: Es kann insbesondere zu schreckenserregenden Halluzinationen und Wahnvorstellungen kommen, wobei die Wirkung des LSD herabgesenkt werden kann.

Crystal Meth und Speed: Die körperlichen Alarmsignale, welche beispielsweise im Rahmen von Alkoholkonsum eine Alkoholvergiftung vereiteln können, werden eventuell lahmgelegt (siehe auch „Nach dem „Vorglühen“ wird zu harten Drogen gegriffen“).

Ecstasy und Speed: Eine ungeahnte Steigerung der aufputschenden Effekte kann hierdurch auftreten. Das Risiko einer Intoxikation, einer Überdosierung sowie einer zu massiven Belastung des Herzens und des Kreislaufs ist nicht ausgeschlossen.

Mischkonsum im Straßenverkehr
Die Konstellation „Fahrzeugführen und Drogeneinnahme” ist stets gefahrenträchtig. Der verlangsamten Reaktionszeit tritt häufig eine Beeinträchtigung des Vermögens zur Raumeinschätzung hinzu. Wer im Straßenverkehr multiplen Substanzgebrauch betreibt, riskiert den Verlust des Führerscheins. Bereits der isolierte Konsum einzelner Rauschmittel verkörpert eine Straftat – der Betroffene muss mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Im Vergleich zur Lenkung eines Fahrzeuges im alkoholisierten Zustand existieren keinerlei Grenzwerte beim Drogenkonsum – es ist schlichtweg gesetzeswidrig, unabhängig vom nachweisbaren Stoffgehalt im Körper. Grund hierfür sind die oben genannten, weitestgehend fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Zur konkreten Feststellung, ob sich eine Person illegale Substanzen zugeführt hat, bestehen eine Reihe von Möglichkeiten, welche die Polizei anordnen kann. Hierzu gehört die Abnahme einer Urinprobe. Zu nennen wäre zudem der Speicheltest, bei welchem die Saliva eines Menschen mittels eines Speicheltestgerätes auf Spuren von Rauschgift untersucht wird. Wer sich diesem Test widersetzt, dem droht die Instruktion zur Teilnahme an einem klinischen Screening. Somit lässt sich das Ausmaß der drogeninduzierten Beeinflussung im Wege eines ärztlichen Gutachtens ermitteln. Besteht nach dieser klinischen Untersuchung ein fundierter Verdacht, ist der jeweilige Mediziner zur Vornahme eines Bluttests autorisiert.

Eine verbindliche Obliegenheit des Betroffenen, sich einer Blutuntersuchung zu unterziehen, besteht jedoch nicht. Wer sich dem aber verweigert, kann mit entsprechenden Sanktionen rechnen.

Achtung: Da der Marihuana-Wirkstoff THC auch noch längerfristig nachweisbar bleibt, kann eine entsprechende polizeiliche Kontrolle auch nach dem eigentlichen Rausch unerwünschte Folgen nach sich ziehen. Hierbei kommt es besonders auf den „aktiven THC-Wert“ an, welcher, bei regelmäßigem Konsum, mehr als 72 Stunden im Blut feststellbar bleibt. Hat man am Tag der Kontrolle also Alkohol intus und vor etwa drei Tagen den Letzten „gekifft“, kann bereits von Mischkonsum ausgegangen werden. Umfangreiche Informationen zur THC-Nachweisbarkeit und den jeweilig hierzu angewandten Methoden werden unter Bussgeldkataloge.de bereitgestellt.

Jenna Eatough studierte an der Universität Regensburg zunächst Rechtswissenschaften mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung und dann Medienwissenschaften (BA). Heute ist sie bei der Legal One GmbH tätig und engagiert sich zudem als freie Journalistin.

Weitere Informationen finden Sie unter: Bussgeldkataloge.de – Thema „Mischkonsum“